Wärmepumpe fördern lassen: Bis zu 70 Prozent staatlicher Zuschuss

 

Wer eine neue Wärmepumpe einbaut, kann mit erheblicher staatlicher Unterstützung rechnen. Das Bundesförderungsprogramm für effiziente Gebäude (BEG) stellt attraktive Zuschüsse bereit – und unter bestimmten Bedingungen lassen sich bis zu 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten erstatten. Das macht die Umrüstung für viele Haushalte erst wirklich wirtschaftlich attraktiv.

Die drei Förderbausteine

Das Herzstück der Wärmepumpenförderung ist das KfW-Programm 458. Es besteht aus drei kombinierbaren Bausteinen, die sich zu einem individuellen Fördersatz addieren. Zunächst gibt es die Grundförderung: Jede förderfähige Wärmepumpe erhält pauschal 30 Prozent der Investitionskosten zurück – unabhängig vom Typ und Einkommen des Antragstellers. Der zweite Baustein ist der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus: Wer eine alte fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält zusätzlich 20 Prozent Förderung.

Der dritte Baustein ist der Einkommensbonus: Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro erhalten nochmals 30 Prozent on top. Alle drei Boni lassen sich kombinieren, wobei ein Höchstfördersatz von 70 Prozent und maximale anrechenbare Investitionskosten von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit gelten – also ein maximaler Zuschuss von 21.000 Euro.

Rechenbeispiel

Anlage kostet 25.000 €. Grundförderung 30 % = 7.500 €. Klimabonus 20 % = 5.000 €. Einkommensbonus 30 % = 7.500 €. Gesamtförderung (begrenzt auf 70 %): 17.500 €. Ihr Eigenanteil: nur 7.500 €.

Neue technische Anforderungen

Seit dem 1. Januar 2025 gelten für die Förderung strengere technische Anforderungen. Alle geförderten Wärmepumpen müssen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können. Dies dient dazu, Wärmepumpen netzdienlich zu betreiben und in Zeiten von Stromüberschuss aus Windkraft und Solar verstärkt einzusetzen. Ab Januar 2028 werden zudem nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan oder Isobutan gefördert.

Regionale Aufstockung durch Bundesländer

Neben den Bundesprogrammen bieten zahlreiche Bundesländer und Kommunen eigene Förderungen an, die sich mit den KfW-Zuschüssen kombinieren lassen. Einige Bundesländer stocken die Bundesförderung um weitere 20 Prozent auf. Andere übernehmen speziell die Kosten für Tiefbohrungen bei Erdwärmepumpen oder bieten Festbetragsförderungen für ausgewählte Wohnquartiere an.

Wer jetzt handelt, sichert sich die höchsten Fördersätze. Die Förderpolitik wird mittelfristig angepasst – die Zeit für den Umstieg ist also jetzt.

Steuerliche Alternative

Wer keine direkte Förderung in Anspruch nimmt, kann alternativ die steuerliche Förderung nutzen. Dabei lassen sich 20 Prozent der Sanierungskosten, verteilt über drei Jahre, direkt von der Steuerschuld abziehen. Wichtig: Steuerliche Förderung und Zuschüsse lassen sich nicht kombinieren.