Foerderprogramme fuer Waermepumpen 2025

Kategorie: Foerderung & Finanzierung  |  Lesezeit: ca. 5 Minuten

 

Ueberblick: Was wird gefoerdert?

Der Einbau einer Waermepumpe wird in Deutschland 2025 weiterhin grosszuegig durch staatliche Foerderprogramme unterstuetzt. Das zentrale Instrument ist die Bundesfoerderung fuer effiziente Gebaeude (BEG), die vom Bundesamt fuer Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW-Bank verwaltet wird. Wer seine alte Gas- oder Oelheizung durch eine Waermepumpe ersetzt, kann mit einer Foerderung von bis zu 70 Prozent der foerderfaehigen Kosten rechnen.

Die Foerderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die kombiniert werden koennen. Der Grundfoedersatz betraegt 30 Prozent fuer alle Antragsteller. Hinzu kommt ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent fuer Eigentuemer, die ihre funktionierende fossile Heizanlage vor 2028 ausser Betrieb nehmen. Ein einkommensabhaengiger Bonus von 30 Prozent kann ebenfalls beantragt werden, wenn das Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro jaehrlich liegt.

Foerderfaehige Kosten und Obergrenzen

Als foerderfaehige Kosten gelten nicht nur die Anschaffungskosten der Waermepumpe selbst, sondern auch alle notwendigen Begleitmassnahmen: Montage und Installation, hydraulischer Abgleich, Demontage und Entsorgung der Altanlage sowie notwendige Anpassungsarbeiten an der Heizungsverteilung. Die Kosten fuer die Anschlussarbeiten an das Stromnetz koennen ebenfalls beruecksichtigt werden.

Die foerderfaehigen Kosten sind auf 30.000 Euro fuer Einfamilienhaeuser und selbst genutzte Eigentumswohnungen begrenzt. Bei Mehrfamilienhaeusern betraegt die Grenze 30.000 Euro fuer die erste Wohneinheit und 15.000 Euro fuer jede weitere Einheit, maximal jedoch 600.000 Euro pro Gebaeude.

Wichtiger Hinweis: Der Foerderantrag muss grundsaetzlich VOR Beginn der Massnahme gestellt werden. Eine rueckwirkende Foerderung ist nicht moeglich. Beauftragen Sie erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids oder der Foerderzusage einen Handwerksbetrieb.

 

So laeuft der Antragsprozess ab

  • Schritt 1: Angebote von zertifizierten Fachbetrieben einholen (Mindestens zwei Vergleichsangebote empfohlen)
  • Schritt 2: Foerderantrag beim BAFA online stellen unter www.bafa.de
  • Schritt 3: Zuwendungsbescheid abwarten (aktuell ca. 4-8 Wochen Bearbeitungszeit)
  • Schritt 4: Massnahme beauftragen und durchfuehren lassen
  • Schritt 5: Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Fachunternehmerbestaetigung einreichen
  • Schritt 6: Foerdermittel werden nach Pruefung ausgezahlt (ca. 4-8 Wochen)

 

Steuerliche Abschreibung als Alternative

Wer keine BAFA-Foerderung in Anspruch nehmen moechte oder kann, hat alternativ die Moeglichkeit, die Kosten fuer die energetische Sanierung steuerlich abzusetzen. Gemaess Paragraph 35c EStG koennen 20 Prozent der Sanierungskosten direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden, verteilt auf drei Jahre. Dies kann in manchen Faellen vorteilhafter sein als die direkte Foerderung.